Allgemeine Bedingungen und Konditionen

  1. Umfang
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung sämtlicher Verträge über den Kauf von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, die die Schaerer AG (nachfolgend "Schaerer" genannt) mit einem professionellen Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) abschliesst. Schaerer und der Kunde werden im Folgenden einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet. Anderslautende schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben vorbehalten.
    Mit der Erteilung des Auftrages anerkennt der Kunde die Geltung dieser AGB. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von Schaerer schriftlich bestätigt werden.
    Für alle Käufe von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen durch den Kunden gelten diese AGB, die Vorrang vor den Geschäftsbedingungen des Kunden haben.
    Die Auslegung der internationalen Handelsklauseln basiert auf den Incoterms 2010.

  2. Angebote
    Schaerer-Preislisten und -Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Preisempfehlungen. Telefonische Auskünfte von Schaerer sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar.
    Schaerer hält sich an seine schriftlichen Angebote nur für die Dauer von zwei (2) Wochen nach deren Abgabe gebunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist.

  3. Abschluss des Vertrages
    Der Kaufvertrag (nachfolgend "Vertrag") kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Schaerer zustande. Die schriftliche Auftragsbestätigung kann per Post, Fax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Eine Auftragsbestätigung per E-Mail ist einer schriftlichen gleichgestellt.

  4. Bonitätsprüfung
    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Schaerer nach der Bestellung eine Bonitätsprüfung des Kunden durchführen und zu diesem Zweck auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden Daten über den Kunden erheben darf. Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu berücksichtigen. Schaerer behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Bestellbedingungen zu ändern oder die Bestellung nicht anzunehmen, wenn die Bonitätsprüfung schlecht ausfällt. Die Beurteilung hierüber liegt im alleinigen Ermessen von Schaerer.

  5. Änderungen von Aufträgen
    Der Kunde hat Änderungswünsche schriftlich an Schaerer zu übermitteln. Schaerer teilt dem Kunden durch eine Auftragsänderung oder eine neue Auftragsbestätigung mit, ob und unter welchen Bedingungen die Änderungen möglich sind. Die Auftragsänderung gilt als vom Kunden akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen widerspricht. Bei Preisänderungen von mehr als zwanzig Prozent (20%) der ursprünglichen Auftragssumme ist immer eine schriftliche Bestätigung des Kunden erforderlich.
    Schaerer behält sich das Recht vor, einseitige Änderungen der Auftragsbestätigung vorzunehmen. Änderungen durch Schaerer (insbesondere Änderungen des Preises und des Liefertermins) werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Vermerke von Schaerer in der Auftragsbestätigung, denen der Kunde nicht innerhalb von zwei (2) Werktagen widerspricht, stehen schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien gleich.
    Bei Preiserhöhungen von mehr als 20 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten.

  6. Preise und Zahlungsbedingungen

    6.1 Preise
    Die Preise der verkauften Produkte werden dem Kunden mittels einer Preisliste zugesandt. Schaerer ist berechtigt, die Preisliste nach eigenem Ermessen zu überprüfen und zu ändern.
    Der zwischen den Parteien vereinbarte Kaufpreis gilt ab Werk und deckt alle zur jeweiligen Vertragserfüllung erforderlichen Leistungen ab, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt insbesondere für die üblichen Verpackungskosten wie Tagesspesen und alle öffentlichen Auslagen, die nicht gesondert ausgewiesen sind (Incoterms 2010 "FCA").
    Die Preise der Produkte und/oder Dienstleistungen sind Preise ohne Steuern. Sie enthalten, sofern in der Bestellung von nicht anders angegeben, keine Mehrwertsteuer (MwSt.) oder andere gegenwärtige oder künftige Steuern wie Zölle oder andere Abgaben oder Steuern, die für den Verkauf der Produkte von gelten. Die Mehrwertsteuer wird zu dem zum Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung geltenden Satz erhoben. Jede Änderung der Steuern, die sich direkt oder indirekt auf die verkauften Produkte von auswirkt, geht zu Lasten des Kunden.
    Die vom Kunden geltend gemachten Ansprüche in Bezug auf die Preise der Produkte von sind auf die Preise des laufenden Jahres oder des Vorjahres beschränkt.

    6.2 Zahlungsbedingungen
    Sofern nicht anders vereinbart, ist innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne jeden Abzug per Banküberweisung zu zahlen.
    Die Nichtbezahlung eines Betrages durch den Kunden am Fälligkeitstag führt zur Anwendung einer Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen (3) gesetzlichen Zinssatzes von 5 %, unbeschadet der sonstigen Rechte und Rechtsbehelfe von Schaerer. Die Vertragsstrafen für verspätete Zahlungen werden automatisch am Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum fällig, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Die Vertragsstrafen sind auf den Gesamtbetrag der Rechnung einschliesslich aller Steuern anwendbar. Die Verzugszinsen sind nicht mehrwertsteuerpflichtig. Die Zahlung der Vertragsstrafe für Zahlungsverzug entbindet den Kunden nicht von der weiteren Erfüllung des Vertrags.
    Bei nicht fristgerechter Bezahlung einer Rechnung behält sich Schaerer das Recht vor, (1) alle Lieferungen von Produkten zurückzuhalten, solange der Verzug andauert und bis alle fälligen Rechnungen vollständig bezahlt sind, und/oder (2) für jede weitere Lieferung eine Vorauszahlung zu verlangen.
    Bei Zahlungsverzug hat der Kunde zudem eine Pauschale zur Deckung der Schaerer-internen Bearbeitungskosten in Höhe von CHF 40 zu entrichten. Schaerer behält sich das Recht vor, eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen, wenn die Schaerer tatsächlich entstandenen Bearbeitungskosten den Pauschalbetrag übersteigen. Die Entschädigung ist ohne Mahnung am Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel fällig. Sie ist nicht umsatzsteuerpflichtig.
    Teilzahlungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Schaerer. Zahlungen zur Begleichung überfälliger Rechnungen werden dem Kunden in der folgenden Reihenfolge gutgeschrieben: Kosten, Zinsen, Kapital.
    In begründeten Fällen, insbesondere bei Zahlungsverzug, behält sich Schaerer das Recht vor, für sämtliche Produkte und/oder Dienstleistungen Vorauszahlung zu verlangen, und bereits erteilte Genehmigungen für Teilzahlungen zu widerrufen. Gerät der Kunde mit einer Zahlung, die Teil eines vereinbarten Teilzahlungsplans ist, in Verzug, ist Schaerer berechtigt, die sofortige Zahlung des Gesamtbetrages zu verlangen.
    Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Schaerer neben den gesetzlichen Verzugsfolgen und den vorstehenden Bestimmungen insbesondere berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Nachfristsetzung sofort zu kündigen. 

  7. Erfüllungsort und Gefahrübergang
    Erfüllungsort ist der von den Parteien vereinbarte Lieferort (siehe nachstehende Ziffer 8).
    - Bei Lieferungen ohne Montageverpflichtung von Schaerer ist dies der Ort der Übergabe der Produkte an den Spediteur, sofern nichts anderes vereinbart ist.
    - Bei Lieferungen mit Montageverpflichtung seitens Schaerer ist dies der Ort der Montage (Arbeitsbericht, Übergabeprotokoll).
    Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Produkte am Erfüllungsort auf den Kunden über. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen des Versandes oder der Übergabe geht die Gefahr bereits mit der Meldung der Versand- oder Montagebereitschaft auf den Kunden über.

  8. Lieferung
    Für Art und Umfang der Lieferung sind die Auftragsbestätigung und eventuelle Beilagen massgebend.
    Sofern nicht anders vereinbart oder in der Auftragsbestätigung angegeben, erfolgt die Lieferung "FCA - Free Carrier" Werk Schaerer (Niedermattstrasse 3b, 4528 Zuchwil) gemäss Incoterms 2010.
    Lieferzeiten sind unverbindlich. Schaerer wird den Kunden rechtzeitig über allfällige Lieferverzögerungen informieren. Eine Überschreitung des Liefertermins berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadenersatzansprüchen.
    Ist ein fester Liefertermin vereinbart, so hat der Kunde im Falle des Verzuges von Schaerer eine angemessene Nachfrist von mindestens (4) vier Wochen zu setzen. Bei verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung trotz Nachfristsetzung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    Kann die Lieferfrist infolge höherer Gewalt (im Sinne von Ziffer 14; wie Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, Streik, behördliche Anordnungen, Epidemie oder Pandemie usw.) nicht eingehalten werden, so verlängert sie sich angemessen. Wird die Leistung durch den Einfluss höherer Gewalt unmöglich, wird Schaerer von der Leistungspflicht befreit, ohne dass eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
    Können die bestellten Produkte nicht zum vereinbarten Termin geliefert bzw. installiert/montiert werden und hat der Kunde die Gründe (z.B. fehlende bauseitige Installationen) zu vertreten, ist Schaerer berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen oder den Kaufpreis in Rechnung zu stellen und vom Kunden die Kosten für Auslagen sowie Lagerung (insbesondere Lagerkosten, Kosten für gebundenes Kapital), mindestens jedoch einen Betrag von 1% des Verkaufspreises pro Jahr für die Dauer der Verzögerung zu verlangen. Beträgt die Verzögerung mehr als 3 Monate, behält sich Schaerer das Recht vor, das Produkt vor der Auslieferung oder dem Einbau auf Kosten des Kunden ohne Vorankündigung zu überprüfen.
    Die von Schaerer gelieferten Unterlagen, wie Betriebsanleitungen usw., sowie Anweisungen von Schaerer sind verbindlich und müssen vom Kunden vor der Benutzung beachtet werden.
    Wird die Installation von Schaerer durchgeführt, sind Abklärungen und Installationen vor Ort (z.B. fachgerechte Verlegung der Wasserleitungen bis zur Maschine, der Stromleitungen bis zur Maschine bzw. bis zum Hauptschalter, Installation des Wasserablaufs) Sache des Kunden. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Schaerer haftet nicht für die Einhaltung der allgemeinen und örtlichen Vorschriften für bauseitige Installationsarbeiten (z.B. elektrotechnische Vorschriften).
    Schaerer kann sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritter bedienen.
    Unter keinen Umständen kann Schaerer für Verspätungszuschläge oder Verluste, Schadenskosten (sei es für entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen oder für Folgeschäden oder sonstiges) haftbar gemacht werden, die durch die Nichteinhaltung des genannten Liefer- oder Ausführungsdatums verursacht werden, es sei denn, sie sind auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen

  9. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen Eigentum von Schaerer. Der Kunde verpflichtet sich, an den erforderlichen Massnahmen zum Schutz des Eigentums von Schaerer mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt der Kunde Schaerer mit Abschluss des Vertrages , die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in öffentlichen Registern gemäss den gesetzlichen Bestimmungen und auf Kosten des Kunden vorzunehmen.
    Tritt Schaerer infolge des Zahlungsverzuges des Kunden vom Vertrag zurück, so ist der Kunde verpflichtet, den Kaufgegenstand auf erste Aufforderung von Schaerer unverzüglich herauszugeben.
    Der Verkauf eines unter Eigentumsvorbehalt gekauften Produktes bedarf zu seiner Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Schaerer.

  10. Aufhebung des Vertrags oder einer Bestellung und Rückabwicklung
    Der Kunde kann nicht einseitig beschliessen, die Bestellung oder den Vertrag zu stornieren. Falls der Kunde die Bestellung oder den Vertrag stornieren möchte, muss er dies Schaerer mitteilen und die schriftliche Zustimmung von Schaerer einholen..
    In diesem Fall schuldet der Kunde Schaerer für die dadurch entstandenen Aufwendungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Netto-Kaufbetrages der gesamten bestellten Produkte gemäss Vertrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten, wobei die Vertragsstrafe auf diesen Betrag angerechnet wird.
    Wird der Vertrag - gleich aus welchem Rechtsgrund - aufgelöst, so ist Schaerer berechtigt, unbeschadet etwaiger anderer gegen den Kunden bestehender Ansprüche, folgende Beträge für die Nutzung und den Genuss der Geräte sowie als Wertersatz zu verlangen:

    • 25 % des Kaufpreises zzgl. MwSt. im Falle einer Vertragsauflösung innerhalb der ersten 3 Monate;
    • 30% des Kaufpreises zzgl. MwSt. im Falle einer Vertragsauflösung innerhalb der ersten 6 Monate;
    • 40 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer im Falle einer Vertragsauflösung innerhalb der ersten 12 Monate.

    Diese Frist beginnt jeweils zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware am vereinbarten Erfüllungsort (siehe Ziffer 7).

  11. Gewährleistung
    Schaerer gewährleistet, dass die gekauften Produkte die zugesicherten Eigenschaften haben, den einschlägigen Sicherheitsvorschriften in der Schweiz entsprechen und nicht mit Sach- oder Rechtsmängeln behaftet sind, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigen. Vorbehalten bleiben die nachstehenden anderslautenden Bestimmungen.
    Der Kunde hat den Zustand der Produkte von unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 10 Tagen nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen. Als Zeitpunkt der Entdeckung eines Mangels gilt der Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden erkennbar war.
    In jedem Fall muss aber spätestens eine Mängelrüge erfolgen:

    A) für Lieferungen innerhalb der Schweiz
    Innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Übergabe der Produkte am vereinbarten Erfüllungsort (siehe Artikel 7).
    B) für Ausfuhrlieferungen
    a) ohne Verpflichtung zur Installation seitens Schaerer: innerhalb von 60 Tagen
    b) mit einer Installationspflicht seitens Schaerer: innerhalb von 10 Tagen
    ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Produkte von am vereinbarten Erfüllungsort von (siehe Punkt 7).
    Sind mehrere Fristen anwendbar, so gilt die kürzere Frist. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge gegenüber Schaerer, gilt die Lieferung als mängelfrei abgenommen und genehmigt.
    Versteckte Mängel, d.h. Mängel, die bei der Entgegennahme und ordnungsgemässer Untersuchung nicht erkennbar waren, sind innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Dem Zeitpunkt der Entdeckung steht der Zeitpunkt gleich, in dem der Mangel für den Kunden erkennbar war.

    Die Verjährungsfrist beträgt :
    A) für Kaffeemaschinen:
    12 Monate ab dem Datum der Installation, spätestens jedoch 18 Monate ab dem Datum der Übergabe der Produkte am vereinbarten Erfüllungsort (siehe Punkt 7).
    B) für Ersatzteile:
    a) 6 Monate für Ersatzteile;
    b) 12 Monate für alle anderen Teile (insbesondere Neuteile [Einbauteile], Ersatzteile sowie mechanische Teile [z.B. Brüheinheit])
    ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Produkte von am vereinbarten Erfüllungsort von (siehe Punkt 7).

    Der Nachweis der Einhaltung der Fristen für die Prüfung, Mängelrüge und Verjährung obliegt dem Kunden.
    Der Kunde ist nicht berechtigt, ausstehende Zahlungen unter Berufung auf Gewährleistungsansprüche zurückzuhalten.

    Anforderungen für Betrieb, Wartung und Reinigung:
    • Das Produkt muss gemäss den Angaben in der Betriebsanleitung, der Wartungsanleitung und anderen Anweisungen von Schaerer betrieben, gewartet und gereinigt werden.
    • Diese Anweisungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung und sind auf der Schaerer-Website (ggf. im passwortgeschützten Mitgliederbereich) verfügbar. Die Betriebsanleitung wird mit dem Produkt geliefert. Darüber hinaus stellt Schaerer dem Kunden auf Anfrage alle Anweisungen zur Verfügung.

    Bei Nichteinhaltung der Vorgaben gemäss Betriebsanleitung, Wartungsanleitung und sonstigen Hinweisen von Schaerer (insbesondere bei Nichteinhaltung der Vorgaben zur Wasserqualität oder Verwendung des empfohlenen Reinigungsmittels) übernimmt Schaerer keine Gewährleistung.

    Es wird auch keine Garantie gewährt:
    • für Verschleissteile (z.B. Dichtungen, Mahlscheiben)
    • für Zubehör, das auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden geliefert oder installiert wurde (z.B. Zahlungssystem);
    • für witterungsbedingte, chemische, physikalische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, soweit diese nicht auf ein Verschulden von Schaerer zurückzuführen sind;
    • bei Stromschwankungen, wie Spannungsspitzen und Stromausfällen;
    • im Falle höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Wasser, Blitzschlag usw.);
    • Mängel infolge der Verwendung von Nicht-Originalteilen, fehlerhaften Eingriffen oder nicht von Schaerer autorisierten Eingriffen durch den Kunden oder Dritte oder Änderungen am Produkt.

    Die Anforderungen an die Rücksendung sowie an die Lieferung von Garantieteilen richten sich nach den jeweils aktuellen Spezifikationen von Schaerer. Rücksendungen, die nicht den Anforderungen gemäss den jeweils aktuellen Spezifikationen von Schaerer entsprechen, werden auf Kosten des Kunden zurückgesandt oder entsorgt. Für Teile, deren Rücksendung nicht gemäss den jeweils aktuellen Spezifikationen von Schaerer erfolgt, übernimmt Schaerer keine Gewährleistung. Der Kunde trägt in jedem Fall die Kosten der Rücksendung fehlerhafter Produkte oder Teile.
    Liegt ein Mangel vor, so hat der Kunde Schaerer zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Ist dies nicht möglich oder nicht erfolgreich, hat der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist die Wahl, eine weitere kostenlose Nachbesserung zu verlangen, einen dem Minderwert entsprechenden Abzug vom Preis vorzunehmen oder eine Ersatzlieferung durch Schaerer zu verlangen. Die Ersatzlieferung durch Schaerer kann insbesondere durch den Austausch von mangelhaften Teilen erfolgen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Schaerer über.
    Der Kunde hat kein Recht auf Rückabwicklung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Ersatzvornahme durch Dritte.
    Eine Haftung von Schaerer für Schäden aufgrund von Mängeln an den gekauften Produkten, insbesondere für direkte und indirekte Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Eine Haftung von Schaerer für Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  12. Haftung

    12.1
    Diese Bedingungen legen den vollen Umfang der Verpflichtungen und Haftungen der Parteien fest.
    Es gibt keine Garantien, Bedingungen oder andere Bestimmungen, die für Schaerer verbindlich sind und nicht ausdrücklich in diesen AGB aufgeführt sind.

    12.2
    Ausser bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Schaerer nach diesen AGB ausgeschlossen.

    12.3
    Soweit Schaerer gemäss Ziffer 12.2 überhaupt haftbar ist, haftet Schaerer nicht für Einkommensverluste, entgangene Gewinne, Vertragsverluste, Datenverluste oder für indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art, unabhängig davon, ob diese durch unerlaubte Handlungen (einschliesslich Fahrlässigkeit), Vertragsbruch oder anderweitig verursacht wurden.

    12.4
    Soweit Schaerer gemäss Ziffer 12.2 überhaupt haftbar ist, übersteigt die maximale Gesamthaftung von Schaerer aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig unter keinen Umständen den Betrag, den der Kunde an Schaerer für die betreffenden Produkte zu zahlen hat.

  13. Serviceleistungen 
    Diese Klausel gilt nur für Serviceleistungen, die Schaerer direkt beim Kunden erbringt und die nicht im Zusammenhang mit Service-Abonnements stehen. Für Leistungen, die Schaerer im Rahmen eines Service-Abonnements erbringt, gelten die Allgemeinen Servicebedingungen von Schaerer.
    Unter Serviceleistungen sind Wartungen oder Störungsbehebungen zu verstehen, die ausserhalb von Garantiefällen oder Serviceabonnementen durchgeführt werden. Die Serviceleistungen können von Schaerer selbst oder von beauftragten Dritten ausgeführt werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich zu vergewissern, dass die beauftragten Dritten von Schaerer autorisiert wurden.
    Der Vertrag für Serviceleistungen kommt mit der Unterzeichnung des Auftragsformulars oder der Zustellung der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit dem Beginn der Leistungserbringung zustande. Der Kunde garantiert den ungehinderten Zugang zu den Maschinen.
    Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, werden die Leistungen zu den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden Tarifen erbracht.
    Rechnungen für Serviceleistungen sind gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 dieser AGB zahlbar. Schaerer behält sich ausdrücklich vor, nur gegen Vorauszahlung oder Barzahlung zu handeln, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann oder wird. Begründete Zweifel bestehen insbesondere dann, wenn ein Zahlungsverzug bei anderen Rechnungen vorlag oder noch vorliegt. Ausstehende Zahlungen können auf eine Voraus- oder Barzahlung angerechnet werden.
    Für Serviceleistungen wird keine Garantie übernommen. Eine Schadenersatzpflicht von Schaerer aus Serviceleistungen für indirekte Schäden, wie z.B. entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen. Eine Haftung von Schaerer für Fahrlässigkeit ist ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  14. Ereignis höherer Gewalt
    Weder der Kunde noch Schaerer können für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund von Fällen höherer Gewalt verantwortlich gemacht werden.
    Als Fälle höherer Gewalt gelten Ereignisse, auf die der Kunde und/oder Schaerer keinen Einfluss haben, die sie nicht vorhersehen konnten und die sie zum Zeitpunkt der Bestellung von nicht vermeiden oder überwinden konnten.
    Zusätzlich zu den Ereignissen, die von den Gerichten von als höhere Gewalt eingestuft werden, gehören zu den Ereignissen - ohne darauf beschränkt zu sein -: Naturkatastrophen; Überschwemmungen, Brände, Erdbeben oder Explosionen; Streiks, die nicht von den Arbeitnehmern der betroffenen Vertragspartei verursacht wurden; Produktionsunterbrechungen aufgrund unvorhergesehener Störungen und/oder der Unmöglichkeit, sich mit Rohstoffen zu versorgen; Krieg, Invasion, Feindseligkeiten, Terrorakte, Aufruhr oder andere zivile Unruhen; Regierungsbeschlüsse oder -gesetze; Massnahmen, Embargos oder Blockaden, die nach dem Datum des Inkrafttretens wirksam werden; Massnahmen einer Regierungsbehörde; nationaler oder regionaler Notstand; bakteriologische Krise wie das Vorhandensein eines Virus, das von den Behörden als Pandemie eingestuft wird, eine Epidemie, die das Stadium III (epidemisches Stadium) erreicht, eine von den Behörden angeordnete Eindämmung, die länger als neunzig (90) Tage dauert, jedoch nicht, ohne Einschränkung, die Unfähigkeit der betroffenen Partei, fällige Zahlungen im Rahmen dieses Abkommens zu leisten.
    Es versteht sich, dass höhere Gewalt nicht für den Zahlungsverzug einer fälligen Rechnung geltend gemacht werden kann.
    Bei Eintritt eines solchen Ereignisses hat die Partei, die sich auf diese Bestimmung berufen will, die andere Partei unverzüglich schriftlich über die Art und die Folgen des Grundes zu unterrichten.
    Darüber hinaus sollte die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, alles in ihrer Macht Stehende tun, um die Erfüllung ihrer Verpflichtungen so bald wie möglich wieder aufzunehmen.
    Dauert eine solche Aussetzung länger als 8 (acht) Wochen an, kann die andere Vertragspartei alle anhängigen Aufträge stornieren.

  15. Abtretung und Verpfändung 
    Ansprüche, die dem Kunden aus dem Vertrag zustehen, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Schaerer weder abgetreten noch verpfändet werden.

  16. Vertraulichkeit
    Die Parteien von behandeln alle Tatsachen, die weder öffentlich bekannt noch allgemein zugänglich sind (die "vertraulichen Informationen"), als vertraulich.
    Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Schaerer dürfen vertrauliche Informationen vom Kunden nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke als die, für die sie bereitgestellt oder übermittelt wurden, verwendet werden.

  17. Geistiges Eigentum
    Alle von Schaerer entwickelten Programme und das mit den Maschinen verbundene Know-How bleiben im alleinigen Eigentum von Schaerer. Der Kunde verpflichtet sich, sie nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden und sie Dritten nur insoweit zugänglich zu machen, als dies für die ordnungsgemässe Nutzung der Produkte unerlässlich ist. Sämtliche Immaterialgüterrechte von Schaerer verbleiben im alleinigen Eigentum von Schaerer.

  18. Wiederverkauf
    Für den Fall der Weiterveräusserung des Produktes ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag auf den Dritten zu übertragen, soweit dies gesetzlich zulässig ist (insbesondere die Bestimmungen über Gewährleistung und Service).

  19. Telemetrie und Datenschutz
    Im Rahmen ihrer Beziehung werden die Parteien personenbezogene Daten für ihre eigenen Zwecke verarbeiten, wobei sie als für die Verarbeitung Verantwortliche auftreten und diese Verarbeitung im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht durchgeführt wird.
    Die vorliegenden AGB sind nicht so auszulegen, dass zwischen den Vertragsparteien ein Verhältnis zwischen dem für die Verarbeitung Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter entsteht.
    Informationen zur Telemetrie und zum Datenschutz finden Sie unter dem folgenden Link:
    https://coffeelinkng.schaerer.com/#/document/privacy-policy


  20. Angaben von Schaerer zur Bestellung und zum Versand von Ersatzteilen und Garantieteilen
    Schaerer kann Vorgaben für die Bestellung und den Versand von Ersatzteilen und Garantieteilen machen. Mit der Bestellung gelten die Spezifikationen als vom Kunden akzeptiert.
    Es gelten die Spezifikationen in der jeweils aktuellsten Fassung, die auf der Website von Schaerer eingestellt ist oder dem Kunden in anderer Form zur Kenntnis gebracht wurde. Schaerer behält sich das Recht vor, die Spezifikationen von Zeit zu Zeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden direkt mitgeteilt oder ins Internet gestellt und gelten mit ihrer Zustellung oder Einstellung ins Internet als vom Kunden akzeptiert.
    Bei Unstimmigkeiten haben diese AGB Vorrang vor den Spezifikationen.

  21. Übertragungs- und Abtretungsverbot
    Der Vertrag ist für den Kunden nicht übertragbar, und der Kunde darf seine Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Schaerer abtreten.

  22. Geltendes Recht und Gerichtsstand
    Die vorliegenden AGB basieren ausschliesslich auf Schweizer Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Schaerer, wobei Schaerer das Recht hat, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen.
    Die Verfahrenssprache ist Deutsch, soweit das Gericht dies zulässt.

  23. Sonstiges

    23.1
    Diese AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung, die auf der Website von Schaerer veröffentlicht ist. Schaerer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt oder ins Internet gestellt und gelten mit ihrer Zustellung oder Aufschaltung im Internet als vom Kunden akzeptiert.

    23.2
    Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB rechtsunwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages und der AGB davon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Diese Bestimmungen sind in deutscher Sprache abgefasst; im Falle von Unklarheiten ist die deutsche Fassung massgebend.

    23.3
    Die Bestimmungen der Ziffern 12, 14, 16, 17 und 22 dieser AGB bleiben auch nach der Beendigung des Vertrages zwischen dem Kunden und Schaerer bestehen.


    Stand: 26.02.2024